Sinn der Briefwahl ist es, Wählern das Wählen zu
ermöglichen, wenn Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können.
Mißbrauch der Briefwahl: Möglich - aber eigentlich
verboten - ist die Weitergabe oder Weiterverkauf der Wahlkarte (Briefwahl).
Damit wird das gesetzlich verankerte persönliche Wahlrecht gebrochen.
Weiters kann man mit der Briefwahl irgendwo wählen, auch öffentlich.
Damit wird das geheime Wahlrecht gebrochen.
Dieses von der SPÖ beschlossene "Wahlrecht" ist offensichtlich
verfassungswidrig. Eine Wahlanfechtung von Oppositionsparteien ist möglich.
Wird die Wahlanfechtung vom österreichischen Verfassungsgerichtshof
stattgegeben, dann müssen die Wiener-Wahlen ganz oder teilweise wiederholt
werden.
Die Wiener Briefwahl 2015 im Detail:
Wer nicht im Wahllokal wählen will, kann dieses auf mittels Briefwahl
machen.
Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte
müssen dazu bis spätestens 11. Oktober 2015 um 17 Uhr, per Post,
per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde
eingelangt sein. Die Adresse der zuständigen Wahlbehörde ist
bereits auf ihrer Wahlkarte aufgedruckt.
Beantragung der Wahlkarte / Briefwahl:
Briefwähler brauchen eine Wahlkarte. Einen Wahlkartenantrag können
Sie ab 5. August bis zum 7. Oktober 2015 schriftlich (E-Mail, Fax oder
formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 9. Oktober 2015, 12 Uhr persönlich
beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen.
Am besten ist,
* man geht ab 24. September 2015 auf sein Magistratisches Bezirksamt,
* beantragt die Wahlkarte für die Briefwahl,
* wählt gleich nach Erhalt der Wahlkarte geheim in der dortigen
Wahlzelle und
* wirft das Kuvert in die dortige Wahlurne.
Dann kann die Briefwahl nicht am Postweg verloren gehen oder zu spät
ankommen.